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Emissionsabgaben Adieu?

Steuerabgaben werden über viele Gesetze geregelt. Eine davon ist das Bundesgesetz über die Stempelabgaben, welche die Umsatzabgabe, die Versicherungsabgabe und die Emissionsabgabe beinhaltet. Ob die Emissionsabgabe auch in Zukunft erhoben werden soll, darüber wird am 13. Februar an der Urne entschieden. 

Worum geht es bei der Änderung des Bundesgesetzes über  die Stempelabgaben?

Erhöht ein Unternehmen sein Eigenkapital, indem es beispielsweise Aktien ausgibt, dann wird auf dieses Eigenkapital eine Steuer ausbezahlt, die sogenannte Emissionsabgabe. Diese belauft sich auf 1% auf das aufgenommene Eigenkapital, sofern dieses eine Million Franken übersteigt. 

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben möchte der Bundesrat und das Parlament, dass neu Eigenkapital aufgenommen werden kann, ohne dass darauf Steuern bezahlt werden müssen. Zwar müsste man dadurch mit Steuereinbussen von geschätzt 250 Millionen Franken rechnen, Bundesrat und Parlament argumentieren jedoch damit, dass Unternehmen die eingesparten Steuergelder für Investitionen nützen würden. Dies würde sich positiv auf das Wirtschaftswachstum und so auch auf die Arbeitsplätze auswirken . Weiter meinen sie, dass Unternehmen mit einem höherem Eigenkapital besser durch Krisen kommen. 


Wer profitiert von der Abschaffung der Emissionsabgaben tatsächlich? Sind Steuereinbussen von 250 Millionen Franken überhaupt verkraftbar? Und kann die Befreiung von Emissionsabgaben die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz tatsächlich massgebend beeinflussen?


Darüber diskutieren:

Rachele Unternährer, Vorstand JUSO Luzern

Quentin Zweili, Mitglied JSVP Luzern

Bild: Scott Graham

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