Die Billettsteuer – oder auch Vergnügungssteuer genannt – wird vermutlich morgen im grossen Stadtrat begraben. Rona Schauwecker, Geschäftsleiterin IG Kultur Luzern, im Interview.
Aktuell ist es so, dass Kulturveranstaltende, die jährlich mehr als CHF 10'000 aus Ticketverkäufen einnehmen, 10 Prozent dieser Einnahmen als Billettsteuer abgeben. Die Einnahmen aus der Billettsteuer fliessen in einen Fonds, der jährlich etwa CHF 6,5 Millionen einnimmt. Dieses Geld wird vollständig in die Kultur- und Sportförderung reinvestiert. Das führt dazu, dass vor allem grosse und teils elitäre Institutionen wie etwa das KKL durch diesen Steuermechanismus gezwungenermassen kleinere und alternativere Kunst- und Kulturprojekte ermöglichen.
Ein grosser kulturpolitischer Vorteil der Billettsteuer ist, dass der Fonds zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass die Förderbeiträge gut geschützt sind – alles, was in den Fonds eingezahlt wird, kommt zu 100 Prozent der Kultur- und Sportförderung zugute und kann keiner Budgetkürzung zum Opfer fallen.
Was bisher geschah...
Ende Februar wurde im Grossstadtrat ein Vorschlag des Stadtrats für eine Neugestaltung des Billettsteuer-Reglements von einer bürgerlichen Mehrheit – mit der GLP im Schlepptau – abgelehnt. Diese Neugestaltung des Reglements hätte vorgesehen, die steuerpflichtige Grenze von CHF 10'000 auf CHF 50'000 zu erhöhen. Das hätte kleinere und mittlere Kulturinstitutionen massiv entlastet. In der Sitzung vom 20. Februar wurde aber nicht nur dieser Vorschlag des Stadtrates abgelehnt, sondern das ganze Reglement in Frage gestellt. Demzufolge kann davon ausgegangen werden, dass die Billettsteuer morgen Nachmittag im Grossstadtrat per 2027 gecancelt wird. Das ohne erarbeitete Nachfolgelösung...
Rona Schauwecker, Geschäftsleiterin der IG Kultur Luzern, positioniert sich gegen eine vorschnelle Abschaffung. Sie seien zwar nicht per se gegen eine andere Lösung, wie zum Beispiel die feste und gesetzliche Verankerung im ordentlichen Budget, können aber eine Abschaffung ohne definierte Nachfolgelösung nicht unterstützen. Zusätzlich ist ein gesetzlich verankertes Plätzchen im ordentlichen Budget nicht zum Greifen nahe.
Der FUKA-Fonds zittert mit
Aktuell können Fördergelder aus den Billettsteuereinnahmen zum Beispiel über den FUKA-Fonds relativ unkompliziert beantragt werden. Er unterstützt vor allem junge Kulturschaffende und kleinere Projekte, da er sehr zugänglich ist. Wenn Kulturförderung also im regulären Budget verankert wäre, wäre diese Zugänglichkeit ebenfalls in Gefahr.
Fassen wir noch einmal zusammen: Nachdem die Überarbeitung des Billettsteuer-Reglements – das kleine Kulturbetriebe entlastet hätte – abgelehnt wurde, hat eine überwiegend bürgerlich geprägte Mehrheit direkt die absolute Abschaffung dieses bewährten Kultur- und Sportförderinstruments gefordert – und das ohne eine ausgearbeitete Nachfolgelösung.
Wie dieser städtische Kulturpolit-Krimi ausgeht und ob die Befürchtungen wahr werden, erfährst du morgen. Du kannst die Sitzung des Grossstadtrats auch im hier Livestream verfolgen.