Stooszyt

Darf ich Streiken?!?

Der 14. Juni. Abermals ist Feministischer Streiktag in der Schweiz. Wieso dass das Streiken der einzige Ausweg aus einem kaputten System ist und wie Menschen rechtlich geschützt werden und wie die Menschen sich auch selbst schützen müssen. All das hat mit Streik-Recht zu tun.

Zur Historie vom Feministischen Streik in der Schweiz:

Angefangen hat die Geschichte des Frauenstreiks am 14. Juni 1991. Anlass für ein gemeinsames laut werden und eine Demonstration war der seit 10 Jahren beschlossenen Artikel in der Verfassung. "Gleiche Rechte Für Mann und Frau", doch so richtig umgesetzt wurde nichts. Dass bis Heute im Jahr 2023 zu wenig in Richtung Gleichstellung passiert ist macht wütend, denn bereits im Jahr 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetzt sollte die rechtlichen und wirtschaftlichen, wie auch gesellschaftlichen Unterschiede von Frau und Mann beenden. Seit einigen frustrierenden Jahren für die Frauenbewegung haben sich die Anliegen der FINTA-Personen konkretisiert. Es geht im Kampf für Gleichberechtigung nicht nur um die finanzielle Aufwertung der Arbeit von Frauen. Es beginnt bereits bei der Anerkennung und der Wertschätzung der geleisteten Arbeit. Es geht darum Menschen in Frauendominierten Berufen zu entlasten , das zeitlich und dass sie mehr verdienen.

Zu den Fakten:

Durchschnittlich verdienen Frauen in der Schweiz in etwa 18 Prozent weniger als die Männer. Auch das Rentengeld beläuft sich auf 35 Prozent weniger als bei den Männern.
Auch beim Thema Femizid sind die Zahlen eindeutig. Die Polizei registrierte laut dem Bundesamt für Statistik zwischen dem Jahr 2009 und dem Jahr 2016 durchschnittlich 50 Opfer von Tötungsdelikten pro Jahr, welche innerhalb von Partnerschaften geschahen. Im Schnitt sterben Pro Monat zwei Frauen in der Schweiz an den Folgen von häuslicher Gewalt, also Gewalt im familiären Umfeld.

Frauenstreik 2023 in Luzern beim Inseli (Bild: Leoni Prskalo)

Das Alles zeigt auf wieso FINTA-Personen streiken wollen und vieleicht sogar sollten. Doch wie sieht das rechtlich aus. Kann man einfach so streiken gehen?

Streik-Recht in der Schweiz

Das Recht auf Streik ist in der Bundesverfassung verankert. Das bedeutet runtergebrochen, dass Menschen das Recht haben zu streiken. Es ist das Mittel um seine individuellen Rechte durchzusetzen. Der Streik ist das ist aber das letzte Mittel. Wir sprachen mit einem Menschen, der Rechtswissenschaft studiert hat und anonym bleiben will. Laut ihm ist in der Bundesverfassung verankert, dass für arbeitsrechtliche Streiks zuerst alles mögliche probiert werden muss. Man sollte Gespräche mit Gewerkschaften und vor allem den Arbeitgebern sprechen. Somit ist der Streik so etwas wie die letzte Instanz.

Auch unterscheidet man in der Verfassung in "Arbeitsrechtliche Streiks" und in "Politische Streiks". Für die jeweiligen Arten gibt es auch andere Rechte. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, um herauszufinden ob Menschen einfach so streiken dürfen und falls nicht, welche Konsequenzen und rechtlichen Schutz die Menschen haben. Und was bedeutet diese Unterscheidung für den Frauenstreik?

Laut unserem anonymen "Rechts-Korrespondenten" ist der Frauenstreik nur auf den ersten Blick eine Verbindung der beiden Streik-Arten. Der Frauenstreik prangert nicht das Verhältnis von einer Gemeinschaft von Arbeitnehmer*innen zu einem Arbeitgeber an, sondern stellt ein ganzes System in Frage. Deswegen geht es beim Frauenstreik zwar um arbeitsrechtliche Dinge. Der Streik wird aber rechtlich als Politischer Streik wahrgenommen.

Zusammengefasst:

Ja, wir haben das Recht zu streiken. Allerdings auch nur, wenn es als letzter Ausweg für das Einstehen der individuellen Rechte gemacht wird. Bei einem Politischen Streik, wie der Frauenstreik deklariert wird, muss ein Zugeständnis vom Arbeitgeber vorliegen. Um blöden Konsequenzen aus dem Weg gehen zu können sollte man sich mit Mitarbeitenden absprechen und vor Allem mit den Arbeitgeber sprechen. Dann heisst es FROHES STREIKEN!

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