Die aktuelle Situation mit der Corona Pandemie bringt mit sich, dass sich Personen vermehrt mit der Thematik des Sterbens auseinandersetzen. Im Falle des Versterbens einer Person stellt sich auch immer die Frage, was mit den Hinterlassenschaften einer Person passiert.
Nachlass
Das gesamte Besitztum einer verstorbenen Person wird als deren Nachlass bezeichnet. Im Nachlass sind alle aktiven und passiven Vermögenswerte einer Person enthalten. Das sind klassischerweise zum Beispiel eine Liegenschaft oder ein Fahrzeug. Wer den Nachlass einer verstorbenen Person erhält, ist durch das Erbrecht geregelt. Wenn nicht anders festgelegt, geht der gesamte Nachlass an die durch die gesetzliche Erbfolge festgelegten Nachkommen.
Das auch digitalen Daten zum Nachlass einer verstorbenen Person gehören, ist eine eher unbekannte Tatsache. Das betrifft jedoch nicht jegliche Art von digitalen Daten. Damit diese Teil des Nachlasses sind und somit durch Vererben weitergegeben werden können, müssen sie Vermögenswerte darstellen. Ein Beispiel für einen solchen Vermögenswert wäre das Paypal-Guthaben oder der Besitz einer Kryptowährung wie zum Beispiel Bitcoin.
Online Profile
Online-Accounts wie zum Beispiel das Facebook- oder Instagram-Profil stellen keine Vermögenswerte dar und sind deshalb auch kein Teil des Nachlasses einer Person. Ungeachtet, ob digital hinterlassene Daten zum Nachlass einer Person gehören ist es wichtig, deren Verwaltung im Falle des Ablebens vorzubereiten. Es bietet sich an, eine Auflistung aller Accounts und dazugehörigen Zugangsinformationen zu erstellen, um die Verwaltung respektive das Auflösen dieser Accounts für die Hinterbliebenen so angenehm wie möglich zu machen.