Bei einem Spiel in Bern kam es zu einem Vorfall, bei dem FCL-Fans Sicherheitsbeamte angegriffen haben. Als Reaktion darauf durften beim nächsten Spiel keine Fans mehr auf den Stehplätzen stehen. Ausserdem wurde eine Bewährungsfrist von fünf Spielen für den FCL verhängt. Diese Bewährungsfrist ist nun abgelaufen. Das bedeutet, dass die Polizei bei weiteren Vorfällen während dieser Frist Massnahmen hätte ergreifen müssen. Es ist jedoch nichts weiter passiert. Die Polizei hat den FCL bzw. den Präsidenten des Vereins angezeigt, da sie der Meinung ist, dass die Maßnahmen, die dem FCL auferlegt wurden, nicht richtig umgesetzt wurden. Dies erklärte Christian Bertschi, Leiter Kommunikation und Prävention der Luzerner Polizei.
Die Luzerner Polizei ist der Ansicht, dass das Verbleiben der Fans auf den Stehplätzen nicht rechtens war. Mit der Anzeige will die Polizei nun, dass die Staatsanwaltschaft genau untersucht, ob die Massnahmen korrekt umgesetzt wurden. Laut Christian Bertschi, Leiter Kommunikation und Prävention der Luzerner Polizei, hätten die Fans eigentlich verteilt werden müssen.
An alle Fussballfans: Diese Anzeige hat keine Auswirkungen auf zukünftige Spiele des FCL. Die Luzerner Polizei möchte lediglich Klarheit darüber schaffen, was bei solchen Maßnahmen gilt und was nicht. Sie suchen also nach mehr Gewissheit für die Zukunft – falls es wieder einmal zu solchen Massnahmen kommen sollte.
Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Schluss kommen, dass der FCL sich nicht korrekt an die Massnahmen der Luzerner Polizei gehalten hat, könnte dies für den FCL eine Busse bedeuten. Die Luzerner Polizei möchte vor allem Klarheit schaffen, damit in Zukunft alle wissen, was bei solchen Maßnahmen zu tun ist. Diese Klarheit wird nicht nur der Polizei helfen, sondern auch dem FCL.
Also, auch wenn es diese Anzeige gibt, kannst du weiterhin unsere Homies im blau-weißen Trikot anfeuern.