Stooszyt

Pilotveranstaltungen in Luzern nicht so beliebt

Ab dem 1. Juli sind grössere Veranstaltungen schweizweit wieder erlaubt. Dass das möglichst reibungslos gelingt, hat der Bund den Kantonen die Möglichkeit gegeben im Juni 5 Pilotveranstaltungen unter seinen Bedingungen zu bewilligen. Ende April wurden potentielle Veranstalter vom Bund über die Möglichkeit der Durchführung von Pilotveranstaltungen informiert. Daraufhin gingen bei der Dienststelle Gesundheit und Sport zehn Gesuche ein. Ausgewählt für die Durchführung einer Pilotveranstaltung wurden bereits das Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) und Spitzen Leichtathletik Luzern. Die Bewilligungen (u.a. der Schutzkonzepte) stehen jedoch noch aus. Die übrigen acht Gesuche wurden entweder von den Veranstaltern selbst zurückgezogen oder erfüllen die Auflagen und Bedingungen des Bundes nicht. 

Was sind die Auflagen?

Die Liste der Auflagen ist lang, hier vier Kernpunkte

  • Gäste müssen entweder geimpft sein, oder nachweisen, dass sie eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 hinter sich haben und genesen sind, oder ein negatives Ergebnis eines Tests vorlegen, der kurz vor der Veranstaltung durchgeführt worden ist.
  • Aktuell gilt sowohl in Innen- als auch Aussenbereichen von Veranstaltungsörtlichkeiten eine Maskentragpflicht.
  • Die Mindestgrösse der Veranstaltung sind 300 Personen; die Höchstgrössen sind 600 Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen, 1000 Personen im Freien.
  • Für die Zuschauerinnen und Zuschauer gilt grundsätzlich eine Sitzpflicht, von der nur im Freien abgewichen werden darf, und nur an Veranstaltungen, die entlang von Wegstrecken oder im freien Gelände stattfinden, sowie an Veranstaltungen, die üblicherweise ohne Sitzplätze durchgeführt werden (z.B. Open-Air-Konzerte im Bereich der Rock- und Popmusik).

Wozu dienen die Pilotveranstaltungen?

"Nicht Ziel dieser Pilotveranstaltungen ist die Überprüfung von möglichen epidemiologischen Wirkungen; hierzu gibt es aus dem angrenzenden Ausland verlässliche wissenschaftliche Studien. Die Integration der Kontrolle der Test- und Impfnachweise am Eingang stehen dabei ebenso im Zentrum wie die Lenkung der Personenströme beim Ein- und Ausgang, bei den gastronomischen Angeboten und bei den sanitären Anlagen. Die Veranstalter, aber auch die Kantone und der Bund sollen dabei Erfahrungen für die Umsetzung sammeln, überprüfen, ob diese Massnahmen praxistauglich sind, welche Herausforderungen bestehen und welche Verbesserungen angegangen werden müssen"

Wieso stehen erst zwei Veranstaltungen in Aussicht?

Diese Frage ist eher schwer zu beantworten. Einerseits ist der Aufwand in so kurzer Zeit all diese Auflagen zu befolgen für Veranstalter*innen sicherlich schwer zu meistern. Zudem besteht die Pflicht dem BAG innerhalb von zehn Tagen einen "Erfahrungsbericht" zu schicken, in dem mehrere Aspekte der Pilotveranstaltung von den Veranstalter*innen zu untersuchen sind. Ausserdem herrsch grosse Unsicherheit darin, wie man z.B. beim Einlass die Zertifikate, die es ja noch nicht einheitlich gibt, kontrolliert. Für andere ist es wiederum kaum umsetzbar mindestens 300 Personen mit 2/3 der Kapazität sitzend in einen Konzertsaal zu bringen. All diese Auflagen des Bundes haben zur Folge, dass nur wenige Veranstalter*innen mit angemessenem Aufwand diesen gerecht werden können.

Wir haben bei drei Luzerner Veranstalter*innen, der Schüür, dem Rok und dem Treibhaus nachgefragt, wie es bei ihnen mit Pilotveranstaltungen aussieht. Hier ist der ganze Bericht. 

Bis zum 31. Mai kann man noch Gesuche für Pilotveranstaltungen einreichen.

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