Stooszyt

Revision der Kriegsmaterialsverordnung - "Ein grosser Imageschaden für die Schweiz"

03.09.2018

Seit letzter Woche steht fest, die Kriegsmaterialsverordnung wird revidiert. Neu sollen Waffen auch in Bürgerkriegsländer geliefert werden, wenn diese in diesem Konflikt nicht eingesetzt werde. Was das alles genau bedeutet, wie die Schweiz die neue Verordnung kontrollieren will, wieso darüber nur der Bundesrat und eine Ständeratskomission entscheiden und noch vieles mehr, erfährst du in einem Interview mit Anna Näf von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, kurz GSoA.

Die GSoA lancierte 2008 eine Initiative die ein komplettes Verbot von Waffenexportet forderte. Der Bundesrat verschärfte daraufhin die Kriegsmaterialsverordnung, so dass Waffenexporte in Kriegsländer verboten wurden. Bereits 2014 wurde das beliefern von Staaten wieder erlaubt, in denen Menschenrechte schwerwiegend verletzt wurden, mit der Einschränkung, dass schweizer Waffen zu keinen Menschenrechtsverletzungen genutzt werden dürfen. Neu sollen jetzt auch Waffen in Bürgerkriegsländer geliefert werden können. Länder wie Syrien oder Irak sollen von der neuen Verordnung ausgenommen sein. Es wird jedoch befürchtet, dass bald auch Länder wie die Türkei oder Saudi Arabien mit Schweizer Waffen beliefert werden.

Den ganzen Bericht zum Nachhören findest du hier:

 

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