Stooszyt

Schlacht um den Wolf

08.10.2019

Als eine der letzten Taten der laufenden Legislatur revidierte die Bundesversammlung das Jagdgesetz. Neu soll es ausreichen, dass mögliche Schäden oder eine Gefährdung von Menschen nicht mehr «erheblich» oder «konkret» sein müssen, um einzugreifen. Auch gegen «verhaltensauffällige» Tiere soll vorgegangen werden können, wie der Nationalrat will. Dazu gehört auch der Wolf.

Eine weitere Neuerung ist, dass die Entscheidung einzugreifen bei den Kantonen liegt und nicht mehr nur beim Bund. Das sei Verfassungswidrig finden Natur- und Umweltorganisationen und lancierten heute ein Referendum.

Wieso es Gesetzeswidrig ist, was die Revision des Jagdgesetzes für dir Artenvielfalt bedeutet und was die Nationalratskommission für Umwelt dazu sagt, erfährst du hier im Podcast.

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