Ombudsstelle

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beurteilt als Bundesbehörde Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen. Redaktionelle Sendungen von schweizerischen Radio- und Fernsehveranstaltern können gemäss Art. 93 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bei der zuständigen Ombudsstelle beanstandet werden. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Ablehnung eines Begehrens um Zugang zum Programm.

Wir verwenden Cookies um die Performance unserer Website zu messen. Möchtest du diese Cookies akzeptieren?