Stooszyt

Uber muss Arbeitgeber werden

Was bisher geschah

Rufst du dir ein Uber, wird dich mit Sicherheit kein*e Mitarbeiter*in von Uber abholen kommen. Die Fahrer*innen sind selbstständig, bieten lediglich ihre Fahrdienste auf der Plattform an.

Dieses Verhältnis zwischen Uber und den Fahrer*innen sorgt schon länger für Kritik am amerikanischen Unternehmen. Uber entzieht sich der Arbeitgeberrolle, stellt keine Arbeitsverträge aus und entgeht so den Pflichten eines Arbeitgebers, insbesondere den Pflichten des Arbeitsrechts. Was für Kund*innen günstige Preise und flexible Stornierungen bedeutet, heisst für die Fahrer*innen schlechte Bezahlung, keine Auslagegelder und kaum (soziale) Absicherung.

Den Kantonen fiel Uber, welches es seit einem Jahr auch in Luzern gibt, schon lange auf. Arbeitsrechtliche Konsequenzen zog mangels juristischer Vorbilder kaum ein Kanton. Lediglich der Kanton Genf verbot den Fahrer*innenvermittlungsdienst aus den USA. Nun schreitet auch der Kanton Waadt ein und setzt damit ein Vorbild für viele Kantone.

Neue Entwicklungen

Das Berufungsgericht des Kantons Waadt stufte dieses Jahr – wie zuvor das Lausanner Arbeitsgericht – einen Uber-Fahrer als Angestellten des US-Taxidienstes ein. Da Uber das Urteil nicht weiterzog, ist es nun rechtskräftig. Damit statuiert Waadt ein Exempel, welches in vielen anderen Kantonen erwartet wurde, so auch in Luzern

Doch bereits als Genf Uber verbot, vermutete man, dass andere Kantone nachziehen werden, was nicht geschah. Ob auch das neue Gerichtsurteil gegen Uber nur symbolisch und für den Einzelfall relevant ist und ob nun alle Fahrer*innen von Uber angestellt werden, hörst du hier im Podcast.



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