Stooszyt

Ein unerfülltes Versprechen

Das 2004 vom Volk angenommene Behindertengleichstellungsgesetz forderte den barrierenfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr. Die 20 jährige Frist, welche das Gesetz für den Umbau der Infrastruktur vorsah, ist abgelaufen, das Ziel ist aber noch lange nicht erreicht. Wo happerts, wer ist schuld und wie weiter, diesen Fragen nähern wir uns im Bericht.

11 Jahre im Verzug

Treppen, steile Rampen oder hohe Trottoirekanten. Was viele nur wahrnehmen, wenn sie mit Kinderwagen oder Gepäck unterwegs sind, stellt für andere eine alltägliche Einschränkung dar. Zuständig für die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen und Bushaltestellen sind die Infrastrukturbetreiber*innen, sprich im Kanton Luzern SBB, BLS und Zentralbahn. Dort sind heute noch 16 Bahnhöfe noch nicht gesetzeskonform umgestaltet worden. Die letzte barrierenfreie Sanierung eines Luzernen Bahnhofs ist erst auf das Jahr 2035 in Malters geplant. Also ganze 11 Jahre nach der Gesetzlichen Deadline. Behinderte Menschen müssen häufig auf Bahnersatzshuttles zählen. Für diese ist eine vorzeitige Anmelung nötig, was eine weitere Einschränkung in der Bewegungsfreiheit darstellt. Besonders prekär ist die Lage aber im luzerner Busverkehr. Nur jede zehnte Haltestelle an einer Kantonsstrasse hat eine gesetzeskonforme Kante. Wie die Situation bei Gemeindestrassen aussieht wurde laut Behindertenforum Zentralschweiz gar nicht erst erhoben. Selbst die Haltestelle Waldegg in Horw ist noch nicht umgestaltet worden. Für viele besonders schockierend, da diese sich gleich bei der Stiftung Brändi und dem Blindenheim befindet.

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