Stooszyt

Ich packe meine Koffer und nehme...

Was bei dir zu Hause herumliegt, gehört nicht immer in den Reisekoffer.

Alltagsgegenstände gibt es viele. Einige gefährlicher als andere. Nicht alle Gegenstände sind in der Flugzeugkabine zugelassen. Wie beispielsweise ein kleines handliches Gerät, um Feuer zu erzeugen, namens Feuerzeug. Das Feuerzeug gehört zu diesen Alltagssachen, die nur unter speziellen Bedingungen in der Flugzeugkabine zugelassen sind. 3FACH hat mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt geredet.

Das ist ein Feuerzeug. | Quelle: Internet

Christian Schubert ist Mediensprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt. Mediensprecher*innen sind nicht nur als Ansprechpersonen, sondern auch als Teil des Bundesamt für Zivilluftfahrt tätig. Das Amt ist für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zuständig. Sie gewährleisten als Aufsichtsbehörde die Sicherheit für die Flugzeuge, die Flugpassagier*innen, das Flugpersonal und sämtliche Schweizer Flugplätze. Laut dem BAZL passieren glücklicherweise wenige Zwischenfälle. Trotzdem sind die Regeln des Sicherheitsdiensts wichtig zu beachten.

Es gibt Gegenstände, die in einer geringen Anzahl am eigenen Körper getragen werden dürfen. Diese Gegenstände dürfen nicht im Koffer oder Handgepäck deponiert werden. Meistens sind das Gegenstände, die an Bord aus irgendeinem Grund überhitzen und Feuer fangen könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, ist gering. So kann der Mensch besser und schneller reagieren im Notfall.

Weitere Episoden

Alle Episoden anzeigen →
Wir verwenden Cookies um die Performance unserer Website zu messen. Möchtest du diese Cookies akzeptieren?