Stooszyt

Die Schweiz darf vielleicht weiterhin lärmen

27.09.2018

Vor wenigen Monaten hat sie für viel Aufsehen gesort, die neue Lärmschutzverordnung. Mehr als 11'000 Menschen haben innert kürzester Zeit eine Petition unterschrieben, die verlangt, dass das Gesetzt nicht ab 2019 in Kraft tritt. Für kleine Betriebe hätte die Verordnung nämlich das Ende bedeutet. Oder für dich hätte es bedeutet, dass der Konzertbesuch deutlich teurer ausgefallen wäre.

Denn laut der neuen Verordnung müssen alle veranstaltungen, die 93 Dezibel überschreiten aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden. Die Meldepflicht sei dabei das geringste Problem, so Alexander Bücheli, Mediensprecher der Schweizer Bar und Club Kommission. Der Technische Aufwand, der hinter den nötigen Messgeräten liege, sei für kleine Betriebe nich tragbar. Das Bundesamt für Gesundheit hat auf die Petition, die noch nicht mal ihr Fristende sah, reagiert und sich mit der Schweizer Bar und Club Kommission, sowie mit Petzi und vielen weiteren Verbänden getroffen, um an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Nun hat das BfG die meisten Forderungen der Verbände berücksichtigt und die Lärmschutzverordnung umformuliert. Dabei bleibt bei der neuen Version so ziemlich alles beim alten. Für dich als Konzertgägner wird sich also nichts ändern. Und auch für Veranstalter bleibt der Alltag 2019 voraussichtlich der Selbe.

Doch ob sich der Bundesrat mit solch einer verwässerten Version der revidierten Lärmschutzverordnung zufrieden gibt? Das wird sich wohl im Frühjahr zeigen. Dann soll der Bundesrat über den Inhalt und die Inkraftsetzung entscheiden.

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