Stooszyt

Bundesrat hält an altmodischen WC-Regeln fest

Was in Bars und Restaurants schon üblich ist, soll auch am Arbeitsplatz möglich sein. FDP Nationalrat Jauslin Matthias Samuel fordert in einer Motion, dass am Arbeitsort auch genderneutrale WC's erlaubt sein sollen. Tatsächlich ist es heute Pflicht ab einer gewissen Grösse des Betriebs separate Toiletten-Anlagen zu bieten. Jauslin Matthias Samuel begründet seine Forderung aber nicht nur mit der Genderthematik, sondern auch mit wirtschaftlichen und logistischen Aspekten. So sei es für Betriebe finanziell belastend, dass sie separate Toiletten bauen und unterhalten müssen. 

Bundesrat will sexuelle Belästigung vermeiden

Der Bundesrat begründet seine Ablehnung zur Motion damit, dass schon heute kleine Betriebe von dieser Pflicht ausgenommen sind. Ausserdem stützt er sich auf eine Passage aus dem Arbeitsgesetz: 

Das einzige Bundesgesetz, welches Normen zum Thema enthält, ist das Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11), respektive dessen Verordnung 3 (ArGV 3; SR 822.113). Letztere regelt die Anforderungen an Garderoben, Waschanalgen und Toiletten in der Arbeitswelt (Art. 29 ff. ArGV 3). Gemäss Artikel 29 Absatz 3 ArGV 3 sind "für Frauen und Männer (...) getrennte (...) Toiletten oder zumindest eine getrennte Nutzung dieser Einrichtung vorzusehen". Das Arbeitsgesetz regelt diese Bedingungen für die Arbeitswelt unter anderem darum, weil die Arbeitnehmerinnen und -nehmer keine Wahl haben, wo sie ihre Arbeitskleider wechseln oder wo sie auf die Toilette gehen können. Dies im Gegensatz zu den Orten im öffentlichen Raum (z. B. Restaurants, Läden). Argumente für geschlechtergetrennte Anlagen am Arbeitsplatz sind die Vermeidung von psychosozialen Risiken wie sexuelle Belästigung und das Unwohlsein durch die Präsenz des andern Geschlechts.


Was Ilayda und Till zur Motion und der Antwort des Bundesrates denken, erfährst du im Podcast!

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