Stooszyt

Test-Zwang bei der Ausschaffung?

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Covid-19-Test bei der Ausschaffung.




Um was geht es?

Zum heutigen Zeitpunkt besteht keine genügende gesetzliche Grundlage zur Durchführung von zwangsweisen Covid-19-Tests.

Der Bundesrat möchte das Asylgesetz erweitern. Auf der Basis des Covid-Gesetzes sollen Menschen die vor der Wegweisung stehen zu einem Covid-Test verpflichtet werden. Falls die Person sich weigern würde, hätten die Behörden dann die Berechtigung, die Person zwanghaft zu testen. 

Ausgenommen wären Jugendliche unter 15 Jahren oder "wenn dadurch die Gesundheit der betroffenen Person gefährdet werden könnte".


Wie sehen das Kantone und Interessengruppen?

Drei Kantone enthalten sich der Debatte. Die anderen stimmen der Vorlage mehrheitlich mit Anpassungen zu. Der Kanton VD lehnt die Vorlage ab, möchte aber, "dass auf die zwangsweise Durchführung von PCR-Tests mittels Nasen-Abstrich solange verzichtet wird, bis eine weniger invasive Testart möglich sei".

Von den politischen Parteien äusserten sich die SVP und die FDP für die Vorlage. SP und Grüne lehnen die Vorlage ab.

Diverse Menschenrechtsorganisationen und Interessengruppen lehnen die Vorlage auch ab. Gründe reichen von Verletzungen der Grundrechte bis zu Gesetzwidrigkeiten und Verstösse gegen die Menschenrechte.

"Für CSP-GE und CSP-VD ist es fraglich, wie eine zwangsweise Durchführung von Covid-19-Tests ohne eine Verletzung von Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) möglich sei."

 - Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG): Covid-19-Tests bei der Ausschaffung | Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens


Wie geht es weiter?

"Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, die Änderung des AIG für dringlich zu erklären und sofort in Kraft zu setzen. Wird die neue Regelung angenommen, bleibt sie bis am 31. Dezember 2022 gültig. Für die Anordnung und Durchführung der Tests sind die Kantone zuständig."

Dies schreibt der Bundesrat in der Medienmitteilung.

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