Stooszyt

Wählen vom Strand aus

Nächsten Sonntag wählt die Schweiz ein neues Parlament. Dabei stammen nicht alle Stimmen aus dem Land der Berge und Schokolade. Auslandschweizer*innen, also im Ausland ansässige Personen mit schweizerischer Staatsbürgerschaft, sind trotz der physischen Distanz zur Schweiz nicht von den Wahlen ausgeschlossen.

Auslandschweizer*innen stellen etwa elf Prozent der schweizerischen Bevölkerung dar, und ihre politische Stimme ist von erheblicher Bedeutung. Nach der Registrierung bei der Schweizer Vertretung in ihrem jeweiligen Land erlangen sie das Wahlrecht ihrer letzten Wohngemeinde, und wenn sie noch nie in der Schweiz gewohnt haben, das ihrer Heimatgemeinde. Auf Bundesebene sind Auslandschweizer bei Wahlen und Abstimmungen zugelassen. Auf kantonaler und kommunaler Ebene variieren die Bestimmungen je nach Ort und können etwas unübersichtlich sein. Es ist jedoch klar, dass Stimmen aus dem Ausland von großer Bedeutung sind und teilweise entscheidend sein können.

Vor drei Jahren löste die Diskussion über die politische Partizipation der Auslandschweizerinnen eine große Kontroverse aus. Die damalige Kampfjet-Initiative wurde nur knapp vom Volk angenommen. Berichten zufolge hätte das Ergebnis jedoch aufgrund der coronabedingten Probleme im internationalen Briefverkehr völlig anders aussehen können. Laut Umfragen hätte eine große Anzahl der Auslandschweizerinnen gegen die Initiative gestimmt, aber es war aus logistischen Gründen nicht möglich, ihre Stimme abzugeben.

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