Stooszyt

Würzenbachmatte - Gemeinnützigkeit oder nicht

BZO

22 Anpassungen in der Bau- und Zonenordnung stehen am 29. November zur Abstimmung. 21 davon sind in einem Bündel aufgeführt. Eine Anpassung kommt separat vor die Urne - die Würzenbachmatte.


Würzenbachmatte

Das umstrittene Grundstück, um das es bei der Abstimmung zur Würzenbachmatte geht, gehört der reformierten Kirchengemeinde Luzern. Derzeit liegt es in der Zone für öffentliche Zwecke. Es sollte ursprünglich in eine Zone für gemeinnütziges Wohnen umgezont werden, worauf die Grundstückeigentümerin, die reformierte Kirche, Einspruch erhob. Sie einigte sich mit der Stadt Luzern darauf, dass das Grundstück zur Wohnzone wird. Die Umzonung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass auf dem Grundstück Wohnungen gebaut werden, die 10% unter dem quartierüblichen Mietzins liegen.

Die links-grünen Gegner*innen der Abstimmung stören sich grundsätzlich nicht am Projekt, sondern daran, dass die Zone nicht eine gemeinnützige ist. 2012 sprach sich das Luzerner Stimmvolk an der Urne nämlich für mehr gemeinnützige Wohnungen aus: 16% der Wohnungen sollen bis 2037 gemeinnützig sein.

Die Gemeinnützigkeit ist der Knackpunkt bei der Abstimmung zur Würzenbachmatte. Pro- und Contra Argumente der Teilnehmenden des gestrigen online Podiums hörst du hier und zudem was der Begriff der Gemeinnützigkeit überhaupt bedeutet:



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