Stooszyt

Hände weg vom Steuer: Bald Realität

Normalerweise folgen Gesetze auf die Praxis, nicht umgekehrt. Doch wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel: Seit Anfangs März sind in der Schweiz Autos mit mehr Fahrassistenzsystemen wie bisher erlaubt, welche mehr und mehr die Aufgaben von herkömmlichen Autofahrer*innen übernehmen. Neu gilt Level drei, welche es ermöglicht, dass wir Fahrer*innen auf Autobahnen die Hände vom Steuer nehmen und unsere Aufmerksamkeit vom Verkehr abwenden. Doch solche Autos müssten in der Schweiz erst noch zugelassen werden. Bisher hat das kein Hersteller getan.

Neues Level freigeschaltet: 3 von 5

Vereinfacht gesagt gibt es fünf Stufen von Fahrassistenzsystemen – wird Level 0 ausgelassen, das keine Assistenz beinhaltet:

TCS Schweiz

Bisher galt Stufe 2, "teilautomatisiert", wo Fahrer*innen stets die Hände am Steuern lassen mussten und einzig Geschwindigkeit und Lenkung durch das Auto unterstützt werden durften.

Neu gilt nun Stufe 3, "bedingt automatisiert", das uns zum Beispiel auf Autobahnen erlaubt, teilweise nicht mehr so fest auf den Verkehr und die Umgebung zu achten, sondern zurückzulehnen und auch mal etwas zu essen oder WhatsApps zu schreiben. Eingreifen und das Steuer übernehmen müssen wir aber jederzeit trotzdem noch können – besonders dann, wenn uns das System aktiv dazu auffordert.

Endlich selbstfahrende Autos?

Was auch jetzt noch weder möglich, noch erlaubt ist: Sich ganz dem Steuer zu entziehen und zum Beispiel zu schlafen. Das ist einerseits rechtlich verboten, andererseits sind die Fahrassistenzsysteme technisch gar noch nicht so weit, uns "fully automated driving" anzubieten, also ein vollautomatisiertes, selbstfahrendes Auto (Stufe 5). Dabei würde vermutlich auch das Lenkrad wegfallen. Davon sind wir wohl noch weit entfernt. 

In den USA ist das an einigen Orten zwar bereits erlaubt, aber meist nur in klar definierten Gebieten. Auch in der Schweiz gibt es bereits einige Tests, aber auch diese sind nur in ganz kleinen "Zellen" und überwacht möglich.

Fällt die Autoprüfung nun weg?

Weiterhin muss auch eine traditionelle Fahrprüfung abgelegt werden. Zwar könnte das Kennen und Einsetzen von Assistenzsystemen ab Juli bereits Teil der Prüfung sein, sollte das Fahrschul- bzw. Prüfungsauto damit ausgestattet sein, aber nur als Nebensache. Ohne fahren musst du immer noch können.

Bis du an der Praxisprüfung aber Fahrassistenz einsetzen kannst, müssen die Hersteller Autos mit einem solchen System zuerst einmal durch die Behörden prüfen lassen. Aktuell ist dazu noch nichts bekannt, ob und wann das kommen mag. Dafür ist die Schweiz wohl einfach ein zu kleiner Absatzmarkt. 

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