Stooszyt

Just two girls confused with politics

Da Emilie und Domo ein bisschen verwirrt mit den ganzen Begriffen EU, Europarat, Europäischer Gerichtshof, UNO, EFTA und deren Aufgaben sind, gibt es heute eine kleine Begriffserklärung und Wegweisung durch den Wirrwarr. Eine Auffrischung in Allgemeinbildung schadet nie! 

Die EU, oder Europäische Union, ist ein politischer, wirtschaftlicher sowie kultureller Zusammenschluss von 27 Staaten. Sie wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht offiziell gegründet, um den Frieden und Stabilität in Europa zu fördern und die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Sicherheit, Umwelt und Recht zu sichern.  

Im Gegensatz zur EU ist der Europarat keine supranationale Institution, sondern eine zwischenstaatliche Organisation, deren Hauptziel die Förderung von Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit in Europa ist. 

Beim Europäischen Gerichtshof handelt es sich um das höchste Gericht der EU. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen 27 Mitgliedsstaaten sicherzustellen und somit die Rechtsordnung zu wahren.  

Bei den Vereinten Nationen, der UNO, befinden wir uns bei einer internationalen Organisation, die 1945 nach dem zweiten Weltkrieg gegründet wurde, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu fördern.  Zudem verfolgt die UNO die Bereitstellung Humanitärer Hilfe und die Unterstützung nachhaltiger Entwicklung. Da die UNO einige globale Probleme zu bewältigen versucht, ist sie in viele spezialisierte Organisationen und Programme unterteilt, wie zum Beispiel WHOUNSCO oder UNICEF 


Deep Dive Schweiz

Die Schweiz ist nicht bei allen internationalen Organisationen beteiligt. Die Schweizer Bevölkerung lehnte 1992 den Beitritt in die EU ab. Sie wählte stattdessen den bilateralen Weg. Ein bilateraler Vertrag ist ein Vertrag nur zwischen zwei Staaten oder Unionen zur Regelung bestimmter Rechtsfragen des Aussenhandels. 

Dagegen ist die Europäische Freihandelsassoziation EFTA eine Organisation ohne politische Zielsetzungen und ohne zollrechtliche Verpflichtungen zwischen ihren Mitgliedern. Ziel der EFTA: den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern.  Mitgliedsstaaten dieses Freihandels: die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. 

2002 trat die Schweiz der UNO bei. Somit ist die Schweiz auch an allen Sonderorganisationen der UNO beteiligt. So ist zum Beispiel Genf Hauptsitz diverser soziokulturellen, wirtschaftlichen internationalen Organisationen.

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