Stooszyt

Neues Gesetz drängt Luzerner Sexarbeitende aus der Selbstständigkeit

15.01.2020

Seit dem 1.1.2020 gilt in Luzern das neue Gewerbepolizeigesetz, welches letzten Sommer verabschiedet wurde. Es bringt viele neue Änderungen mit sich. Die wichtigste ist wohl, dass neu Gemeinschaften ab zwei Sexarbeitenden eine Bewilligung einholen müssen. Darüber haben wir heute mit Brigitte Snefstrup gesprochen, sie ist Geschäftsleiterin des Luzerner Vereins «LISA». Dieser setzt sich für Sexarbeitende ein und hilft ihnen dabei den Alltag und die Bürokratie zu bewältigen. Aus Snefstrups Sicht drängt das neue Gesetzt Sexarbeitende dazu, in grössere Betriebe arbeiten zu gehen. Das wiederum begrüsst die Mehrheit des Kantonsparlamentes. Sie argumentieren, dass Sexarbeitende in Grossbetrieben besser aufgehoben sind, als wenn sie autonom oder in kleinen Gemeinschaften arbeiten. Das Gegenteil findet Brigitte Snefstrup. Sie sagt, dass Sexarbeitende in Grossbetrieben wenig Selbstbestimmung haben. Sie geht sogar so weit und sagt, dass das neue Gesetz Sexarbeitenden die Selbstständigkeit raubt. Laut einem ihrer Beispiele müsste dann aus z.B. drei Sexarbeitenden, die sich die Miete einer Wohnung teilen, neu eine, oder einer sich als «Chef» eintragen lassen und die Bewilligung einholen. Das bedeutet dann, dass die anderen zwei nicht mehr selbstständig erwerbend arbeiten können. Deshalb herrsche momentan in der Luzerner Szene viel Unsicherheit, so Snefstrup. Ob und was sie am neuen Gesetz gut findet, und was sie sich von der Regierung wünscht, erfährst du im Podcast.

Hier ist das ganze Interview mit Brigitte Snefstrup in ungeschnittener Version:

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