Stooszyt

Das sind die neuen Corona-Lockerungen

Am 16. März hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage erklärt und somit die alleinige Macht bekommen, über verschiedenste Dinge zu entscheiden. Diese Macht gibt er ab dem 19. Juni zurück zur "besonderen Lage" zu kehren. Zwar hat der Bundesrat dann immer noch viel Mitspracherecht, muss sich aber bei Gesetzesänderungen betreffend Coronavirus zuerst die Kantone anhören. 

Noch vor diesem Schritt wird der Bund am 30. Mai das öffentliche Leben wieder hochfahren. Spontane Menschenansammlungen bis 30 Personen sind neu ab Samstag erlaubt, sofern die Abstands -und Hygieneregeln beachtet werden. Ab dem 6. Juni folgt dann die grosse Öffnung. Eine ganze Reihe an Geschäften und Freizeitorten darf wieder öffnen. Darunter Badis, Zoos, Bergbahnen, Campingplätze und vieles mehr. Auch im Restaurant und in der Bar darf man wieder mit mehr als vier Personen an einen Tisch sitzen.

Nicht zuletzt kann auch die Kulturszene ab dem 6. Juni wieder Publikum bespielen. Veranstaltungen bis 300 Personen sind dann zugelassen. Das alles aber nur unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes, welches zuerst von dem zuständigen Kanton genehmigt werden muss. Zwar kann man dann wieder an Konzerte gehen, aber dabei schreibt der Bund das Contact Tracing gross. Ab dem 6. Juni ist es definitiv Pflicht, bei Veranstaltungen bis 300 Personen die Personalien anzugeben. Gleiches gilt, wenn man in einem Restaurant oder in einer Bar mit mehr als vier Personen an einen Tisch sitzt.

Ob Luzerner Kulturhäuser ihre Türen unter diesen Bedingungen tatsächlich am 6. Juni öffnen, bleibt offen. Das wird sich wohl erst in den kommenden Tagen zeigen.

Des Weiteren hat der Bund auch in Sachen Grenzöffnung einiges verkündet - ob du diesen Sommer vielleicht doch noch nach Frankreich ans Meer fahren kannst, erfährst du im Podcast!


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