Krass Politic

Verdingkinder - ein verdrängter Teil Schweizer Geschichte

Inhaltswarnung: In diesem Beitrag thematisieren wir fürsorgerische Zwangsmassnahmen, besser bekannt unter dem Begriff "Verdingkinder". Klicke hier, wenn du diese Seite verlassen möchtest.

Versorgt, Verdingt, Vergessen

Sie wurden gedemütigt, geschlagen, ausgebeutet, sie mussten arbeiten, gehorchen, schweigen. Man trennte sie von ihren Familien, verweigerte ihnen Bildung, entzog ihnen Rechte. Die Rede ist von den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, einer gängige Praxis in der Schweiz im 20. Jahrhundert. Häufig genannt werden in diesem Zusammenhang die Verdingkinder. Lange wurde nicht über das Schicksal der über 100'000 Betroffenen dieser Zwangsmassnahmen gesprochen. Die nationale Wanderausstellung "Versorgt, Verdingt, Vergessen", die noch bis am 23. Oktober im Luzerner Museum ist, will das ändern.

Was die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren, wie die Politik damit umgegangen ist und wie sich das ganze für Betroffene angefühlt hat, das erfährst du in der Sendung:

Wer war betroffen?

Ab 1912 ist das Familien und Vormundschaftsrecht im ZGB vereinheitlich worden. Dieses Gesetz hat vorgegeben ,das gefährdete Kinder und Erwachsene vom Staat geschützt werden sollen. Wer hat den Staat jedoch als gefährdet wahrgenommen? Die Gesellschaft war zu der Zeit stark von einem bürgerlichen Familienideal geprägt. Alle Personen die von der gesellschaftlichen Norm abwichen, wurden dabei als Gefährdung empfunden. Dazu zählten Frauen mit unehelichen Kindern, Männer, die nicht arbeiten konnten oder wollten oder zu viel tranken, Menschen, die arm oder eigensinnig waren, wie auch «verhaltensauffällige» oder uneheliche Kinder. 

Welche Massnahmen?

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen von denen die Menschen betroffen waren, die von der gesellschaftlichen Norm abwichen, waren sehr verschieden. Viele Kinder und Jugendliche sind fremdplatziert worden, in Heimen oder Pflegefamilien. Über 10'000 Kinder wurden "verdingt" und mussten auf dem Bauernhof schon in frühem Alter, hart arbeiten. Nicht nur Kinder waren von diesen Massnahmen betroffen. Auch Erwachsene wurden zwangsversetzt. Sie wurden "administrativ versorgt" in Gefängnissen oder in Psychiatrien, wo sie häufig Opfer von Medikamententests wurden. Von den Massnahmen waren auch ledige Frauen stark betroffen: Unverheiratete Frauen sind unter Druck gesetzt worden, ihr Kind nach der Geburt wegzugeben oder einer Zwangsadoption zuzustimmen. 

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren sehr unterschiedlich. Gemeinsam war, dass es für die Betroffenen keinen Schutz darstellte. Viele mussten psychische und physische Gewalt erleben, darunter auch sexueller Missbrauch.

Wer war verantwortlich?

Dieser Freiheitsentzug war ohne Gerichtsurteil und auf unbestimmte Zeit möglich. Diese Praxis hat gegen Grundrechte verstossen, darunter Recht auf persönliche Freiheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf rechtliches Gehör.

Die Entscheide, wer zwangsversetzt wird und aus der gesellschaftlichen Norm herausfällt, haben sogenannte Laienbehörden getroffen. Dies, ohne vorher mit den Betroffenen zu sprechen. Bedeutet, das zum Beispiel ein Gemeinderat darüber entschieden hat, ob ein Kind in ein Heim oder in eine Pflegefamilie kommt und es damit zwangsversetzt. Diese Versetzungen sind oft willkürlich passiert und die Verfahren dahinter waren sehr intransparent.

Erfahrung einer Betroffenen

Theresa Rohr-Steinmann hat viele Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen überlebt. Sie wurde verdingt, in Heimen und Pflegefamilien fremdplatziert, in die Psychiatrie eingewiesen und dort zwangsweise mit Medikamenten behandelt. Als sie später ein uneheliches Kind erwartete, wollte man es ihr wegnehmen. 

«Wir waren etwa elf Frauen im gleichen Schlafsaal. Die Fenster waren vergittert. Alle Frauen,   die dort waren, waren ‹illegitim› schwanger und unterschrieben schon vor der Geburt, dass sie das Kind zur Adoption freigeben. Ich sagte: ‹Ich mache das nicht. Ich stehe zu diesem Kind, das gehört zu mir. Ich unterschreibe nicht!›»  

Sie wurde in bittere Armut geboren. Als ihre Mutter starb, war sie zwei Jahre alt. Mit acht wurde sie zusammen mit ihren Geschwistern fremdplatziert – jedes Kind   an einen anderen Ort. Ihre älteste Halbschwester mütterlicherseits hat sie erst 35 Jahre später wiedergetroffen. Drei Geschwister haben sich das Leben genommen. 2004 gründete sie zusammen mit anderen Betroffenen den Verein «Verdingkinder suchen ihre Spur». Heute engagiert sie sich in einer beratenden Kommission des Bundes. 2024 erschien ihre Biografie Trotz dem Leben.

Der Textabschnitt "Erfahrung einer Betroffenen" wurde übernommen aus dem Booklet zur Ausstellung Versorgt, Verdingt, Vergessen.

Wann endete die Praxis?

1981 gilt vielerorts als Wendepunkt der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und als Anfang vom Ende. Dann wurde nämlich im ZGB der Artikel der es ermöglicht hat Erwachsene zwangszuversetzen, abgeschafft und mit einer neuen Regelung ersetzt. Bereits vorher hat sich die Situation für Kinder und Jugendliche verbessert, durch die Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kinder und einer einheitlichen Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für Pflegefamilien. Die Zuständigkeit für Fremdplatzierungen lag aber bis 2013, bis zum überarbeiteten Kinder und Erwachsenenschutzgesetz weiterhin bei den lokalen Vormundschaftsbehörden, wie dem Gemeinderat.

Das 1981 gilt damit vielerorts als Anfang vom Ende. Behörden, Institutionen und Mentalitäten haben sich jedoch nur langsam geändert. Deshalb wird von vielen Betroffenen das Jahr 1981 nicht als Umbruch wahrgenommen, weil Stigmatisierung und soziale Kontrolle weiterging.

Wieso ist das heute relevant?

Die Aufarbeitung von diesem Teil Schweizer Geschichte dauert bis heute an. Erst Anfang der 2000er Jahre, sind die Geschichten der Betroffenen stärker in die Öffentlichkeit gerückt und die Forderung nach einer Aufarbeitung des Unrechts wurde immer grösser. Auch die Politik hat darauf reagiert.

2014 reichte ein Komitee die Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen» ein. Sie forderte unter anderem 500 Millionen Franken für die Opfer. Initiant war der Unternehmer Guido Fluri, der als Kind fremdplatziert wurde. Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab und präsentierten als Gegenvorschlag das Bundesgesetz über   die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Darauf zog das Komitee seine Initiative zurück. Das Gesetz sieht einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken pro Opfer vor. Gemäss dem Gesetz erfolgten zudem die wissenschaftliche Aufarbeitung des Unrechts und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Das Gesetz fördert die Unterstützung der Betroffenen durch Anlaufstellen und regelt den Zugang zu Akten. 

Museum als ehemaliges Waisenhaus

Das Gebäude des Luzerner Museums war für lange Zeit ein Waisenhaus an der Baselstrasse. Aufgrund des Bau der Nationalstrasse wurde es nicht mehr als geeigneter Standort gesehen und es die Waisenkinder wurden auf den Neubau der Kindersiedlung Utenberg versetzt. Das Waisenhaus an der Baselstrasse wurde jedoch als denkmalwürdig eingestuft und deshalb am heutigen Standort erneut aufgebaut worden, dort wo sich heute das Museum befindet. 

Diese Tatsache wird bei der Ausstellung ebenfalls thematisiert. Dort wurden jedoch keine Fotos der Kinder im damaligen Waisenhaus gezeigt. Nicht weil man nicht wollte, sondern weil man in den Archiven schlicht keine Bilder gefunden hatte. Das Leben der Kinder wurde als "zu wenig wichtig" angesehen, um es in Bildern festzuhalten. Um die Kinder im Rahmen der Ausstellung trotzdem zu portraitieren, sind Kinderfiguren an den Wänden des Luzerner Museums sichtbar. 


Die Wanderausstellung "Verdingt, Versorgt, Vergessen" ist noch bis am 23. Oktober im Luzerner Museum. Sie ist Teil des Programms erinnern für morgen.

Weitere Beiträge

Alle Beiträge anzeigen →
Wir verwenden Cookies um die Performance unserer Website zu messen. Möchtest du diese Cookies akzeptieren?