Trojaner

Darf das aufs Internet?

Was vor zwei Jahren noch theoretisch war, ist seit einem Monat verankert;

Die EU-Regeln zum illegalen online Content

Schon vor zwei Jahren hat Margrethe Vestager von der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass durch diese neue Reglungen eine grössere und sicherere Auswahl an Produkten möglich wäre - beispielsweise würden Apps von kleineren Herstellern gleich oft im Appstore angezeigt werden, wie Apps von grossen Tech Firmen wie Apple selbst. 

"It's not a slogan anymore. [...] Now it is a real thing. Democracy is back."

So Vestager zu den neuen Regelungen in einem Twitter Video.

Aber was genau bewirken diese neuen Regelungen nebst dem unvoreingenommenen Appstore?

Firmen wie Meta - früher Facebook -, Twitter oder auch Google müssen nun neue Wege finden, wie sie illegalen Content von ihren Plattformen wegbringen. Darunter werden Themen wie Hassrede gezählt, aber auch Terrorismusdrohungen und Gewalt gegen Kinder. Solche Inhalte sollen keinen Platz im Internet verdienen.

Nebst dem wird auch gefordert, dass Tech-Grössen transparenter gegenüber ihren Nutzer*innen sein sollen. Was schlagen sie den Usern vor  und warum? Wie sieht ihr Algorithmus aus? All das soll offener behandelt werden. 

Auch sollen gewisse Massnahmen getroffen werden, wenn es um Krisensituationen geht, wie im Moment mit dem Ukrainekrieg. 

Wenn jemand gegen diese neuen Regeln verstossen oder sie ignorieren würde, steckt eine Strafe von bis zu 6% des Einkommens der betroffenen Firma drin. Im Falle von Meta wären das laut Zahlen aus 2021 rund 7 Milliarden Dollar.

All das kommt von dem DSA - dem Digital Services Act. Sie setzen sich allgemein damit auseinander, wie was welchen Usern vorgeschlagen wird im Internet. Laut ihnen sollen Suchvorschläge ohne grosses reinfunken von grossen Plattformen entstehen, wie sie es auf ihrer Webseite schreiben.

Das Thema des Datenschutzes ist schon ellenlang ein Thema; unter anderem bereits in 2012 mit

Acta

Beziehungsweise das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, beziehungsweise das Anti-Piraterie Handelsabkommen, BEZIEHUNGSWEISE das Abkommen, das gegen gestohlenen Content oder Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollte.

Kurz gesagt: Keine Filme gratis runterladen.

Trotzdem war das Feedback dieses Abkommens grösstenteils negativ; ein grosser Kritikpunkt war damals, dass Internetanbieter ihre Kund*innen mehr überwachen müssten, damit sie sehen können, ob sie Inhalte illegal runterladen.

Was genau als solch eine Urheberrechtsverletzung gelten würde, war im Abkommen vage gehalten - im schlimmsten Fall könnte sogar ein kurzes YouTube Video zu Problemen führen.

Als Acta vorgestellt wurde, gings nicht lange bis die internationalen Proteste aufkamen - und wo Proteste und das Internet ist, ist auch das Hackerkollektiv Anonymous, die sich auch gegen Acta gestellt haben. In einem ihrer Videos dazu rufen sie dazu auf, Acta komplett zu verwerfen - für das haben sie auch die Webseite des US-Handelsabkommens gehackt und ihre Nachricht hinterlassen. Nach den Protesten und diesem Aktivismus wurde Acta letztendlich dann nicht angenommen.

Was aber ebenfalls in aller Munde war und letztendlich zustande kam, ist der berühmtberüchtigte 

Artikel 13

Um von diesem mitzubekommen, musstest du nicht mal Zugriff aufs Internet haben. Als er in 2019 ins Gespräch kam, konntest du nur aus dem Fenster schauen und sehen, wie viele Menschen auf den Strassen gegen ihn protestierten. In München allein waren es rund 40'000 Menschen, in Zürich ebenfalls tausende. Und wies sein muss, hatte auch hier wieder Anonymous ihre Hände im Spiel - in einem anderen Video präsentierten sie ihre negative Haltung gegenüber dem Artikel 13 und zeigten auf, welche Nachteile für das freie Internet dabei seien. 

Der Artikel schreibt vor, dass Plattformen wie YouTube schon vor dem Uploaden von Inhalten überprüfen müssten, ob es sich um einen Verstoss gegen das Urheberrecht handle. Darunter würde auch Content wie Satire oder Parodien fallen.

Aber seitdem der Artikel 13 - später dann Artikel 17 - angenommen wurde, hat man nicht mehr viel darüber gehört, obwohl er seit dem 1. August 2021 bereits in Kraft trat. Tatsächlich wurden die Horrorszenarien wie ZENSUR und YOUTUBE GEHT DEN BACH RUNTER und DAS GANZE INTERNET STIRBT nicht zur Realität.

Im Grossen und Ganzen gilt momentan: Falls über die Hälfte deines Contents fremdes Material beinhaltet gilt es laut dem Artikel 17 als urheberrechtsverletzend. In Deutschland, wo der Artikel weitgehend am Bedeutendsten ist, gibt es jegliche Ausnahmen. In vielen Staaten, die eigentlich von dem Artikel betroffen wären, haben ihn noch gar nicht eingeführt; und weil er auch erst seit etwas mehr als einem halben Jahr erstmals in Kraft trat, kann man noch nicht sagen, was für längerfristige Folgen der Artikel auslöst.

Über das Thema des Datenschutzes, des Urheberrechts und der folgenden Diskussionen haben wir noch mehr gesprochen. Den ganzen Podcast kannst du dir hier anhören:

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