Krass Politic

Organspender*in per Default?

Organtransplantation heute

Heute können Organe, Gewebe oder Zellen nur dann einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn hierfür eine Zustimmung vom Spender*in vorliegt. Kennt man den Willen dieser Person bezüglich Organspenden nicht, so müssen die Angehörigen für sie entscheiden. Oft entscheiden sich in solchen Situationen die Angehörigen sicherheitshalber gegen eine Organspende. Dies ist ein Problem, denn es werden zu wenig Organe gespendet. Zwar werden in der Schweiz jährlich etwa 450 gespendete Organe transplantiert, dies steht jedoch nicht im Verhältnis zu der Anzahl an Personen, die auf ein Organ warten. So waren Ende letzten Jahres mehr als 1’400 Personen auf einer Warteliste für ein Organ. Jede Woche sterben hierbei ein bis zwei Personen während ihrer langen Wartezeit.

Widerspruchslösung

Grundsätzlich steht eine Mehrheit der Schweizerischen Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber. In der Praxis werden jedoch zu selten Organe gespendet. Dies soll sich mit dem neuen Transplantationsgesetz ändern, über welches wir am 15. Mai abstimmen werden. Hierbei sollen wir alle per Default zu Organspender*innen werden. Das heisst, wenn kein dokumentierter Wille vorliegt, so kann davon ausgegangen werden, dass man grundsätzlich mit einer Organspende einverstanden ist. Möchte man hingegen, dass nach dem Tod einem die Organe nicht für eine Spende entnommen werden, so muss man dies zu Lebzeiten entsprechend kommunizieren. Dies, indem man sich beispielsweise in ein Register einträgt, oder den Angehörigen mitteilt, ob man gerne die Organe spenden möchte oder nicht. Für den Fall, dass bei einer verstorbenen Person kein Registereintrag zu finden ist und die Angehörigen nicht kontaktiert werden können, wird von einer Organspende abgesehen. So kann sichergestellt werden , dass keiner Person die Organe gegen dessen Willen entnommen werden.

Kann das neue Transplantationsgesetz tatsächlich für mehr Organspenden sorgen? Verändert sich der Druck auf die Angehörigen? Und ist solch eine Widerspruchslösung ethisch vertretbar?

Darüber diskutierten:

Billie Maude Schweizer, Vorstand Junge Grüne Kanton Luzern 

Rahel Schnyder, Vorstand Junge SVP Luzern

Titelbild von Robina Weermeijer

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