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Der Direktor übers Dilemma beim Doping - Ernst König im Interview

Er mag Bier lieber als Wein, Rüebli lieber als Erbsen, spielte Eishockey und möchte bald mal wieder einen Marathon rennen. Ernst König verbrachte einige Zeit in Schottland und ist seit bald drei Jahren Direktor der Stiftung Antidoping Schweiz. 

Doping ist nicht gleich Doping

Athlet*innen nehmen Substanzen zu sich oder wenden eine Methode an, um bessere Leistungen zu erzielen. Das ist Doping. "Gibt eine Person ihren Standort nicht an oder verweigert eine Probenabgabe, dann kann diese ebenfalls bestraft werden", erklärt Ernst König im Interview. Deshalb ist sein Job manchmal auch bitzli Detektivarbeit. Auf die Frage was ihn an seiner Arbeit so beeindruckt, antwortet er folgendes: "Es erstaunt mich, auf wie viel Verständnis wir bei den Athlet*innen stossen, auch wenn wir bei jeder Tages- und Nachtzeit vor ihrer Tür stehen."

Einen Graubereich gibt es jedoch: es können nur Sportler*innen belangt werden, die eine Lizenz oder eine Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, besitzen. Kurz: Menschen die ins Gym gehen und Anabolika konsumieren, können durch Antidoping Schweiz nicht bestraft werden. Auf das gehen wir im zweiten Teil des Gesprächs genauer ein.

Ein kritischer Blick nach Russland

Der Dopingskandal um Russland hat hohe Wellen geschlagen. Auch um dieses Thema kommt Ernst König nicht rum. Er erklärt, wieso er mit der zweijährigen Sperrung nicht zufrieden ist, sagt aber auch: "Unrecht kann man nicht mit Unrecht bekämpfen".  Ob die neue Plattform für Whistleblower hilft, Dopingfälle aufzudecken wird sich zeigen.

Welchen Weg Antidoping Schweiz einschlägt, um sauberen Sport zu fördern, kannst du hier nachhören: 

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