Am 14. Juni 2026 entscheidet die Schweiz über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», besser bekannt als Nachhaltigkeitsinitiative der SVP. Die Vorlage sorgt für viele Diskussionen, dies natürlich auch bei uns in Luzern. Wir haben dazu mit dem Präsidenten der Jungen GLP Luzern gesprochen.
Wenn du deinen Abstimmungszettel noch nicht ausgefüllt hast, hör jetzt unbedingt rein und informier dich über die Chaos-Initiative:
Die Nachhaltigkeitsinitiative ist ein Versuch der SVP, die Zuwanderung in die Schweiz zu begrenzen. Dafür soll die Bundesverfassung mit einem Artikel zur «nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung» ergänzt werden. Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz soll vor 2050 nicht über zehn Millionen Menschen wachsen.
Bereits ab 9.5 Millionen Einwohner*innen müssten Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen. So dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden. Auch der Familiennachzug könnte eingeschränkt werden.
Zusätzlich müsste die Schweiz internationale Abkommen neu verhandeln, wenn diese laut Initiative zu einem Bevölkerungswachstum beitragen. Als letzte Massnahme müsste die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen.
Personenfreizügigkeit
Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit ermöglicht es Bürger*innen aus EU-Staaten, einfacher in der Schweiz zu arbeiten und zu leben. Viele Branchen wie das Gesundheitswesen, die Gastronomie oder der Bau sind auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen.
Kritiker*innen, wie auch der Präsident der Jungen GLP Luzern, warnen, dass die Initiative die Beziehungen zur EU belasten könnte. Besonders umstritten ist, dass die Initiative als «Notbremse» die Kündigung der Personenfreizügigkeit verlangt, falls andere Massnahmen nicht ausreichen.
Schengen- und Dublinabkommen
Auch die Schengen- und Dublinabkommen spielen eine Rolle. Das Schengenabkommen regelt die Zusammenarbeit Europas bei Grenzkontrollen und erleichtert das Reisen zwischen den Mitgliedstaaten, zu denen auch die Schweiz zählt. Dadurch gibt es innerhalb des Schengenraums weniger Personenkontrollen an den Grenzen.
Das Dublinabkommen legt fest, welches Land für die Bearbeitung eines Asylgesuchs zuständig ist. In den meisten Fällen ist das jenes Land, in dem eine Person erstmals europäischen Boden betritt. Damit soll verhindert werden, dass nicht in mehreren Ländern gleichzeitig Asylgesuche gestellt werden.
Experten warnen, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit auch andere Verträge mit der EU gefährdet sein könnten. Dadurch könnten indirekt auch die Schengen- und Dublinabkommen betroffen sein. Das hätte Folgen für Reisen, Grenzkontrollen und die Zusammenarbeit im Asylbereich.