Wer gehört zur Schweiz? Eine Frage, die unterschiedlicher wohl nicht beantwortet wird, besonders hinsichtlich der aktuellen „Keine-10-Millionen-Schweiz“-Debatte. Was steckt aber hinter einer Einbürgerung? Und wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da?
Rund ein Viertel der Menschen, die in der Schweiz leben, besitzt keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Viele von ihnen arbeiten hier, zahlen Steuern, besuchen Schweizer Schulen oder haben ihre Familien in der Schweiz gegründet. Trotzdem dürfen sie auf nationaler Ebene weder abstimmen noch wählen. Der Zugang zu diesen politischen Rechten geschieht in der Schweiz über das Bürgerrecht.
Anders als in Ländern wie den USA gilt in der Schweiz nicht automatisch das Geburtsortsprinzip. Wer hier geboren wird, erhält den Schweizer Pass nicht einfach aufgrund des Geburtsortes. Stattdessen wird die Staatsangehörigkeit meist von den Eltern an die Kinder weitergegeben. Für Menschen ohne Schweizer Eltern führt der Weg deshalb häufig über ein Einbürgerungsverfahren.
Wer darf, und wer nicht?
Die Frage, wer eingebürgert werden soll, ist politisch und gesellschaftlich heiss diskutiert. Kritiker*innen der heutigen Regelungen bemängeln, dass Verfahren oft zu lange, teuer und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Befürworter*innen argumentieren hingegen, dass die Staatsbürgerschaft mit besonderen politischen Rechten verbunden sei und deshalb nicht leichtfertig vergeben werden dürfe.
Aufgrund des Schweizer Föderalismus, wird die Einbürgerung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Je nachdem wo eine Person lebt, kann das Verfahren leichter oder schwerer ausfallen. In den berüchtigten Einbürgerungstest können Fragen zu Geografie, Geschichte, Sprachen, Kultur und Religion abgefragt werden.