Krass Politic

Abstimmixinfo für den 8. März

Am 8. März sind wieder nationale und kantonale Abstimmungen. Dabei stimmen wir in Luzern über 4 nationale und eine kantonale Vorlage ab. Damit du Bescheid weisst und dich entscheiden kannst, informieren wir dich in unserer Reihe, dem Abstimmixinfo über alle Vorlagen. In dieser Folge erfährst du mehr über die Individualbesteuerung und die kantonale Vorlage zum Ausbau der Lammschlucht.

In der Sendung erfährst du um was es bei den Vorlagen geht und welche Argumente dafür und dagegen sprechen:

Individualbesteuerung

Aktuell füllen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung aus, während unverheiratete Paare ihr eigene ausfüllen. Das führt häufig dazu, dass verheiratete Paare mehr Steuern zahlen, als unverheiratete Paare mit gleichem Vermögen und Einkommen, da sie in eine höhere Steuerprogression fallen. Das nennt man auch Heiratsstrafe. Diese Ungleichbehandlung will die Individualbesteuerung abschaffen. Sie fordert, dass verheiratete nicht mehr gemeinsam sondern einzelne Steuererklärungen ausfüllen und das Steuersystem keinen Unterschied aufgrund des Zivilstandes macht.

Die Ungerechtigkeit hinter der Heiratsstrafe wurde bereits 1984 vom Bundesgericht festgestellt. Auf der Kantonsebene hat sich bereits einiges verbessert, aber bei den Bundessteuern herrscht weiterhin eine Ungleichberechtigung.

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu erarbeiten. Das ist der indirekte Gegenentwurf zur Steuergerechtigkeitsinitiative. Gegen das Bundesgesetz wurde von zehn Kantonen, sowie dem Stimmvolk das Referendum ergriffen, deshalb stimmen wir darüber ab.

Was würde sich verändern?

Verheirate Paare würden bei einer Annahme der Individualbesteuerung einzelne Steuererklärungen ausfüllen. Dabei würden sie die Vermögenswerte (z.B. Wohnung) nach Anteil versteuern. Der Kinderabzug würde bei der direkten Bundessteuer von 6'800 Franken auf 12'000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.

Dazu wird auch der Steuertarif angepasst: Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden gesenkt. Gleichzeitig werden die Steuersätze für hohe Einkommen leicht erhöht.

Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen. Das Gesetz tritt bei einer Annahme der Individualbesteuerung spätestens 2032 in Kraft.

Sonderkredit Lammschlucht

Die Bevölkerung des Kanton Luzerns stimmt über einen Sonderkredit in der Höhe von 37.9 Millionen Franken ab. Das Geld wird für ein Strassenbauprojekt zwischen Flühli und Schüpfheim benötigt, nämlich die Kantonsstrasse K36. Die betroffene Kantonsstrasse ist bereits lange im Betrieb und führt durch die Lammschlucht. Der Kantonsrat hat den Sonderkredit bereits bewilligt. Dieser untersteht dem obligatorischem Referendum und deshalb stimmen wir darüber ab. 

Die Strasse ist nicht mehr zeitgemäss und in einem schlechten Zustand. Der erste Abschnitt der Strasse, namens "Chlusboden" ist bereits fertig. Der zweite Abschnitt durch die Lammschlucht führt durch steiles und felsiges Gebirge. Dort gibt es häufig Steinschläge, die die Strasse blockieren. Zudem ist die Strecke teilweise sehr kurvig und so schmal, dass sich grosse Fahrzeuge schlecht kreuzen können.

Bei einer Annahme des Sonderkredits wird die Strasse verbreitert. Bestehende Bauten, wie Brücken, werden dabei teilweise oder vollständig ersetzt. Um sich vor Naturgefahren zu schützen, werden Felsböschungen gesichert und entwässert.

Weil die Bedingungen auf dem Abschnitt besonders schwierig sind, kostet der Ausbau mehr als ursprünglich geplant. Die Kosten betragen voraussichtlich 37.9 Millionen, statt der ursprünglich geplanten 34 Millionen Franken. Der Ausbau der Strasse wird bei einer Annahme der Vorlage voraussichtlich 2030 fertiggestellt.

Weitere Beiträge

Alle Beiträge anzeigen →
Wir verwenden Cookies um die Performance unserer Website zu messen. Möchtest du diese Cookies akzeptieren?