Abtreibungen in der Schweiz
In der Schweiz darfst du bis zur 12. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung machen. Das regelt die Fristenregelung, die seit 2002 in Kraft ist. In der Praxis sieht das jedoch anders aus und der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz mit mehreren Herausforderungen verbunden: Nicht alle Ärzt*innen führen eine Abtreibung durch, die Kosten sind hoch und es gibt immer noch ein Tabu in der Gesellschaft.
Noëmi Grütter, Co-Präsidentin vom Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz gibt in der Sendung Auskunft über die momentane Lage zur Abtreibung in der Schweiz:
Herausforderungen beim Abtreiben
Das du in der Schweiz bis zur 12. Schwangerschaftswoche abtreiben darfst ist im Strafgesetzbuch festgehalten. Nach dieser Zeit kannst du deine Schwangerschaft nur bei grossem physischem und psychischem Risiko abbrechen. Der Weg zur Abtreibung weist aber auch heute noch Herausforderungen auf. Ärzt*innen in der Schweiz müssen keine Abtreibungen machen, wenn sie das nicht möchten. Eine Liste von Orten die Schwangerschaftsabbrüche durchführen findest du unter APAC Suisse. Eine Abtreibung ist dazu nicht günstig, sie kann bis zu 3000 Franken kosten. Diese Kosten wurden bisher nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ab nächstem Jahr gibt es dazu aber eine Änderung: Ab 2027 übernimmt die Krankenkasse alle Kosten der Abtreibung. Für Noëmi Grütter eine gute Nachricht:
"Das ist ganz ein wichtiger Schritt gewesen für die Gleichberechtigung zum Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen."
Antiabtreibungsbewegung in der Schweiz
Das Recht auf Abtreibung steht immer wieder unter Beschuss und sorgt für ständige Debatten. In der ganzen Welt und auch in der Schweiz gibt es Bewegungen die das Recht auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper einschränken wollen. Seit der deutlichen Annahme der Fristenregelung 2002 gab es von christlich-konservativer Seite immer wieder Versuche das Recht auf Abtreibung einzuschränken. Seit 2010 gibt es jährlich den "Marsch fürs Läbe" (siehe Bild), wo Abtreibungsgegner*innen demonstrieren und für "das Recht auf das ungeborene Leben kämpfen". Die Abneigung gegenüber Abtreibungen äussert sich auch in Protesten vor Kliniken, Einschüchterungen von medizinischen Personal und Angriffe auf Beratungsstellen. Das sind keine Einzelfälle mehr und passieren auch in der Schweiz, wie Noëmi Grütter erzählt. Die SVP hat 2022 zwei Initiativen lanciert, die jedoch schon in ihrer Sammelphase scheiterten und es auch parteiintern Meinungskonflikte gab. Noëmi Grütter, Co-Präsidentin vom Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz meint, dass das Recht auf Abtreibung in der Schweiz dennoch nicht gefährdet ist, da das Volk 2002 deutlich Ja zur Fristenregelung gesagt hat.
Situation in Liechtenstein
Mein Bauch gehört dem Fürst und der Kirche. Die Überschrift eines Artikels, welcher die Situation von Frauen in Liechtenstein passend beschreibt. Den Frauen in unserem Nachbarsland ist es nämlich nicht erlaubt ihre Schwangerschaft abzubrechen. Damit besitzt das Land mit 40'000 Einwohner*innen eine sehr strenge Gesetzeslage, die stark vom Fürstenhaus und der römisch-katholischen Kirche geprägt ist. Bis 2015 hat Frauen die ihre Schwangerschaft beenden noch ein Jahr Gefängnis gedroht. Seither machen sich nur die Ärzt*innen strafbar, wenn sie einer Frau bei der Abtreibung helfen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen die Schwangerschaftsabbrüche erlauben, darunter wenn für die Frau Lebensgefahr besteht oder sie durch eine Vergewaltigung schwanger wurde. Aber nur weil Abtreibungen verboten sind, heisst es nicht, dass die Liechtensteinerinnen diese nicht durchführen. Schätzungen vermuten, dass etwa 20-40 Liechtensteinerinnen pro Jahr im Ausland eine Abtreibung machen. Dazu gibt es jedoch keine verlässlichen Zahlen.
Das Fürstenveto
Es gibt viele Liechtensteiner*innen die mit der momentanen Gesetzeslage nicht zufrieden sind und das Recht auf Abtreibung fordern. 2011 hat das Liechtensteiner Stimmvolk über die Initiative "Hilfe statt Strafe" abgestimmt, die eine Abtreibung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen ermöglichen würde. Diese Initiative wurde mit 48% Ja Stimmen knapp abgelehnt. Doch auch wenn Liechtenstein Ja zur Selbstbestimmung von Frauen gesagt hätte, wäre es nicht zur Umsetzung der Initiative gekommen. Denn schon vor der Abstimmung hat der Erbprinz angekündigt, dass er bei einem Ja zur Abtreibung sein Veto einlegen wird, womit die Abstimmung nicht gelten würde. Dieses fürstliche Veto steht ihm laut der Verfassung zu und zeigt die konservativ-katholische Haltung vom Fürstenhaus. In Liechtenstein ändert sich nur etwas mit viel Druck. Das hat man schon beim Frauenstimmrecht gesehen, dass erst im dritten Anlauf 1984 angenommen wurde.