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Das Erbe des Spital-Wolhusen-Dramas

Am 18. Mai sind wieder Abstimmungen – dieses Mal allerdings ohne nationale Vorlagen. Im Kanton Luzern gibt es dafür gleich zwei kantonale Volksabstimmungen und eine davon ist die Änderung des Spitalgesetzes. Auch wenn das im ersten Moment nicht besonders spannend tönt, steckt dort vieles dahinter. Das Gesetz ist nämlich eine Folge aus den Aufregungen rund um den Neubau des Spital Wolhusen und soll nun klären, wie die Gesundheitsversorgung von Morgen im Kanton Luzern aussehen soll. Braucht es eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung, die die Gesundheitsversorgung der Landbevölkerung sichert? Oder ist das zu teuer und man sollte lieber auf eine spezialisierte Versorgung an einzelnen Standorten setzen?

Unsere Sendung dazu inklusive eines Interviews mit dem Präsidenten der JGLP Luzern kannst du dir hier anhören:

Worum geht es beim Spitalgesetz?

Angefangen hat das Ganze mit den Diskussionen rund um den Neubau des Spitals Wolhusen. Dort wollten nämlich der Luzerner Regierungsrat und die Spitalleitung ursprünglich vorgesehene Leistungen wie die Intensivstation streichen. Zudem sind im Bauprozess Mehrkosten von rund 50 Millionen Franken eine Zeit lang verschwiegen worden. Das alles führte zu viel Aufregung und verlorenem Vertrauen in die Gesundheitspolitik auf Seiten der Bevölkerung. Dementsprechend gab es danach verschiedenste Vorstösse im Kantonsrat und sogar eine Initiative zum Thema – und aus all dem ist das heutige Spitalgesetz hervorgegangen. In diesem wird festgehalten, dass das Luzerner Kantonsspital (LUKS) mit seinen drei Standorten in Luzern, Sursee und Wolhusen eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen muss. Wie diese genau aussehen soll, wird ebenfalls im Gesetz definiert und beinhaltet unter anderem Intensivpflegen und Notfallstationen. Grundsätzlich werden all diese Dinge auch heute bereits schon umgesetzt. Neu ist aber, dass diese Grundversorgung im Gesetz festgelegt wird und nur in Ausnahmefällen geändert werden kann.

Gegen dieses Gesetz hat ein Komitee rund um die GLP das Referendum ergriffen. Dieses war erfolgreich und deshalb wird jetzt über diese Vorlage am 18. Mai abgestimmt.

Das spricht dafür – und dagegen

Die Befürworter*innen des Spitalgesetzes sehen es als wichtig an, dass die Grundversorgung im Gesundheitswesen per Gesetz festgehalten wird. Damit soll eine grundlegende Gesundheitsversorgung auf dem Land auch in Zukunft gesichert werden. Das Nein-Komitee hingegen spricht in diesen Zusammenhang von einer "Fehlversorgung", da den Menschen oftmals sowieso nur in grösseren Spitälern geholfen werden könne. Zudem sei dort die Routine und die Erfahrung im Umgang mit Patient*innen viel grösser.

Während im Abstimmungstext des Regierungsrates erklärt wird, dass das Spitalgesetz keine neuen Ausgaben mit sich bringt, sprechen die Gegner*innen von Kosten im zweistelligen Millionenbereich. Diese Unterschiede ergeben sich je nachdem, ob mögliche Mehrkosten durch sinkende Fallzahlen mit einberechnet werden oder nicht. Diese Mehrkosten, so die Gegenseite, könnten zu schlechteren Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal, höheren Gesundheitskosten oder höheren Steuern führen.

Zudem geht es im Abstimmungskampf auch darum, wie frei die Spitalleitungen in der Planung ihrer Leistungen sein soll. Mit dem neuen Gesetz würden die Entscheidungen der Spitalleitung einer demokratischen Kontrolle durch den Regierungsrat unterstellt, was das Vertrauen der Bevölkerung stärken würde. Gleichzeitig würde das Gesundheitssystem dadurch allerdings an Flexibilität verlieren. Dies könnte auch eine Zusammenarbeit zwischen Spitälern über Kantonsgrenzen hinweg erschweren.

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