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Daran leidet die Medienfreiheit

Die Aufgaben der Medien sind es, die Bevölkerung zu informieren und die Regierung – wenn nötig – zu kritisieren. Damit sie das tun können, braucht es die Medienfreiheit. Diese garantiert, dass Zeitungen, Radio, Fersehen und andere Formen von Medien, Informationen frei verbreiten dürfen und ist mit der Meinungsfreiheit eng verknüpft. Eingeschränkt werden darf die Medienfreiheit nur in Ausnahmefällen, aus Gründen des Persönlichkeitschutzes zum Beispiel. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Fragen von öffentlichem Interesse der Spielraum von Einschränkungen der Medienfreiheit viel kleiner ist, als wenn es um unterhalterische oder kommerzielle Äusserungen geht.

Wenn du mehr dazu erfahren möchtest, wie es um die Pressefreiheit in der Schweiz steht, dann hör dir unsere Sendung hier an:


"SLAPP-Klagen" als Gefahr für Medienfreiheit

Auch in der Schweiz gibt es den Trend, unbeliebsamer Berichterstattung mit Einschückterungsklagen entgegenzuwirken will. Ein Bericht aus dem Jahr 2022 zeigt, dass die sogenannten "SLAPP-Klagen" (Strategic Lawsuits Against Public Participation) zunehmen. Dabei werden Medienhäusern, Journalist*innen oder NGO's mit Klagen gedroht oder angeklagt, mit dem Ziel, diese einzuschüchtern oder kritische Berichterstattung zu verzögern oder zu diskreditieren. Manchmal wird die Berichterstattung auch ganz verhindert, da sich kleinere Akteure langwierige Gerichtsprozesse oft nicht leisten können. Ein prominentes Beispiel aus der Schweiz dazu geschah im Jahr 2016, als der Pharmakonzern Roche die NGO Public Eye anklagte. Diese hatte zuvor einen kritischen Bericht über klinische Versuche in Ägypten veröffentlicht, bei dem ethische Standards unter anderm von Roche nicht eingehalten wurden. Die Klage wurde vom Regionalgericht schliesslich vollumfänglich abgelehnt. 

So wird die Meinungsvielfalt gewährleistet

Bei legitimer Kritik an Berichterstattung in der Schweiz gibt es natürlich trotzdem die Möglichkeit sich zu beschweren. Dies kann man einerseits beim Presserat tun. Dieser prüft dann ob ein Verstoss gegen den Journalistenkodex vorliegt oder nicht, kann allerdings bei einem Verstoss keine Sanktionen verhängen. Wenn es sich um die öffentlich-rechtliche Berichterstattung der SRG handelt, kann je nach Sprachregion bei einer unabhängigen Ombudsstelle Beschwerde eingereicht werden. Diese Ombudsstellen sind der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI untergestellt. Bei öffentlich-rechtlichen Medien ist eine andere Beschwerdestelle zuständig als bei privaten Medien, weil die SRG grösstenteils durch Steuern finanziert wird und den Auftrag hat möglichst neutral und politisch ausgewogen zu berichten. Das im Gegensatz zu privaten Medien, die natürlich auch keine Unwahrheiten verbreiten dürfen, aber durchaus eine politische Stossrichtung vertreten können. 

Meinungsfreiheit vs. Fake News und Hate Speech

Gerade auf Social-Media-Plattformen stellt sich häufig die Frage, inwiefern Massnahmen gegen Desinformation und Hassrede die Meinungsfreiheit einschränken. Grundsätzlich bekannt ist das Problem, dass die Algorithmen der Plattformen die Verbreitung von reisserischen Inhalten und Falschinformationen begünstigt und einem eher Inhalte anzeigen, welche den eigenen Ansichten entsprechen, und so zu einer Polarisierung der Gesellschaft beitragen. Einschränkungen sind allerdings schwierig, gerade auch weil sich die Tech-Konzerne selber auf den Standpunkt stellen, dass die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf – was allerdings auch ihren wirtschaftlichen Interessen entspricht. Mögliche Lösungsansätze gibt es mit Faktenchecks durchaus, diese wurden allerdings inzwischen bei Facebook und X durch sogenannte "Community-Notes" ersetzt. Die Community-Notes können zwar dank Schwarmintelligenz und Kontextinformationen ebenfalls gegen Desinformation helfen, sind aber von politischen Vorurteilen und Missbrauch auch nicht geschützt.

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